In den letzten Jahren hat die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, denen Integrationshilfen gewährt wurden kontinuierlich zugenommen. Wie sieht es bei Erkrankung der eingesetzten Kraft aus? Kann die/der Schüler/in weiter ihrer/seiner Schulpflicht nachkommen? Bedauerlicherweise lautet die Antwort immer häufiger: Nein, das Kind muss zu Hause betreut werden.
Die Stadtschulpflegschaft wird zunehmend von den Eltern der betroffenen Kinder auf die damit verbundenen Probleme hingewiesen. Unsere Position ist hierbei klar: Die Schulpflicht und das Recht des Kindes auf Bildung ist in jedem Fall sicherzustellen. Es muss von Seiten des Anbieters der Integrationshilfen gewährleitet werden, dass ein adäquater Ersatz bei Erkrankung zur Verfügung steht. Auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der betroffenen Eltern (in nbesonderem Maße bei Alleinerziehenden) ist dies unerlässlich. Die beteiligten Ministerien in Düsseldorf teilen unsere Auffassung.
Wir haben in der letzten Sitzung des Auschusses für Bildung des Rates der Stadt Gelsenkirchen die Verwaltung um Auskunft über die aktuelle Sitiuation in Gelsenkirchen gebeten. Volltext