Der Gesetzentwurf, der mit dem Volksbegehren „G9-jetzt“ eingebracht werden soll, umfasst im Kern zwei Punkte:
- Wiedereinführung der sechsjährigen Mittelstufe (Sekundarstufe I) an Gymnasien und damit verpflichtende Rückkehr zu G9 für alle Gymnasien
- Festlegung der maximalen Gesamtunterrichtsstunden auf 180 (6 Jahre à 30 Wochenstunden) in der Sekundarstufe I für ALLE Schulen und 90 (3 Jahre à 30 Wochenstunden) in der Sekundarstufe II (Oberstufe) an Gymnasien und Gesamtschulen im Schulgesetz.
Die Stadtschulpflegschaft Gelsenkirchen versteht sich als Vertretung der Eltern aller Schulformen. Als solche können wir das Volksbegehren aus mehreren Gründen nicht unterstützen:
- Die Festlegung auf 180 Wochenstunden in der Sekundarstufe I und 90 Wochenstunden in der Sekundarstufe II bedeuten:
- für Haupt- und Realschulen eine Kürzung um 8h (bisher 188h in sechs Jahren, dies entspricht 1,3h pro Woche weniger Unterricht),
- für Gesamtschulen eine Kürzung um 20h (bisher 290h in 9 Jahren, 188h in der Mittelstufe und 102h in der Oberstufe, dies entspricht 2,2h pro Woche weniger Unterricht),
- für Gymnasien eine Erhöhung von 5h (bisher 265h in 8 Jahren, 163h in der Mittelstufe und 102h in der Oberstufe, dies entspricht 0,6h pro Woche mehr Unterricht).
Diese Regelung bedeutet also eine verbesserte Unterrichtssituation an Gymnasien auf Kosten der anderen Schulformen. Dies ist unsolidarisch und für uns nicht hinnehmbar.
- Die Festlegung auf 180 Wochenstunden bedeutet das Ende des gebundenen Ganztags an allen Schulformen. Da rechnerisch nicht mehr als 30h pro Woche verpflichtend unterrichtet werden DÜRFEN, können die bisherigen Angebote des gebundenen Ganztags nicht fortgeführt werden, es wären allenfalls noch freiwillige Angebote denkbar.
Die Stadtschulpflegschaft befürwortet das Wahlrecht von Eltern und Schülerinnen und Schülern, ob sie das Angebot eines gebundenen Ganztags wahrnehmen wollen oder nicht.
Das Volksbegehren berührt also nicht lediglich die Frage G8/G9 an Gymnasien, zu der es auch in Gelsenkirchen unterschiedliche Auffassungen gibt. Es bedeutet eine Verschlechterung der Situation an allen anderen Schulformen der Sekundarstufe I und einen Ausschluss des gebundenen Ganztagsangebots an allen Schulen (mit Ausnahme der Förderschulen) in Nordrhein-Westfalen.
Wir fordern alle Eltern in Gelsenkirchen auf, das Volksbegehren nicht zu unterstützen und an einer sachlichen Diskussion teilzunehmen, die letztendlich zu einer Verbesserung für ALLE führt und nicht zu einer Verbesserung für einige auf Kosten vieler.